Ihr zuverlässigen Partner für Landschaftspflege und Gartendienstleistungen.
Wir bieten umfassende Lösungen, um Ihre Gärten und Grünflächen in bestem Zustand zu halten.
Landschaftspflege und Gartenpflege:
Gepflegte Hecken sind das Aushängeschild eines schönen Gartens.
Wir schneiden und formen Ihre Hecken professionell, damit sie gesund und ordentlich wachsen.
Regelmäßiges Mähen hält Ihre Wiesen in Form und fördert ein gesundes Wachstum. Beim Mulchen verteilen wir zerkleinertes Pflanzenmaterial, das als natürlicher Dünger dient und den Boden schützt.
Für schwer zugängliche Bereiche und große Flächen setzen wir Freischneider ein.
Damit entfernen wir hohes Gras, Unkraut und Gestrüpp effizient und gründlich.
Unser Ziel ist es, Ihre Grünflächen gepflegt und attraktiv zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Außerdem bieten wir Grünflächenpflege an:
- Freie Industrieflächen und Industrieanlagen
- in PV-Anlagen / Energieparks und an Windkraftanlagen
Effektive Unkrautbekämpfung für gepflegte Beete und Wege.
Saubere Grünflächen durch fachgerechte Laubentfernung.
Rodungen von Kleinflächen bis hin zu Bauplätzen.
Entfernen von unerwünschten Pflanzen und kleinen Gehölzen, um Platz für Neues zu schaffen.
Wir machen Gärten winterfest.
Schutz und Vorbereitung Ihres Gartens für die kalte Jahreszeit.
Unsere Leistungen Baumpflege:
Gesunde Bäume sind wichtig für eine intakte Landschaft und Natur.
Wir bieten umfassende Baumpflege-Dienstleistungen an, die das Wohl Ihrer Bäume sichern.
Unsere ausgebildeten Mitarbeiter arbeiten Professionell und Sicher und sorgen dafür, dass Ihre Bäume gesund wachsen.
- Fachgerechter Schnitt zur Förderung des Wachstums
- Entfernung von toten oder kranken Ästen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Baumsicherheit
Manchmal ist es notwendig, Bäume zu fällen – sei es aus Sicherheitsgründen oder zur Platzschaffung. Wir fällen Bäume sicher und unter Berücksichtigung aller Vorschriften und Schutzverordnungen. Dabei legen wir großen Wert auf:
- Sicherheitsmaßnahmen für Mensch und Umwelt
- Saubere und fachgerechte Durchführung
- Nachhaltige Entsorgung des Baumaterials
Unsere langjährige Erfahrung und das Fachwissen unserer Mitarbeiter garantieren, dass alle Arbeiten professionell und gesetzeskonform durchgeführt werden. Vertrauen Sie auf [Ihr Firmenname] für alle Ihre Baumpflege- und Baumfällarbeiten.
Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können.
Was ist zu beachten, was sind die Vorgaben?
Die einzuhaltenden Höhen für den lichten Raum im öffentlichen Verkehr, sind z. B. in der Richtlinie für die Anlage von Straßen (RASt) geregelt. Bei reinen Rad- und Gehwegen ist ein lichter Raum von 2,5 m einzuhalten und bei öffentlichen Straßen beträgt dieser 4,5 m. Bei der Jungbaumerziehung ist es daher wichtig, regelmäßig Schnittmaßnahmen auszuführen, um Äste der „Temporären Krone“ rechtzeitig auszudünnen oder zu entfernen, damit große Schnitte am Stamm durch zu spätes Schneiden vermieden werden. Die Krone wird dann nach und nach auf einen Kronenansatz von mindestens 4,5 m gebracht. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei einem Pflegedurchgang keine Schnittstellen von mehr als 3 cm Durchmesser direkt neben- oder übereinander erzeugt werden. Die verbleibende Krone sollte immer mindestens 40 % der Gesamthöhe des Baumes betragen. Bei der Ausführung von Schnittmaßnahmen sind motorbetriebene Hochentaster, seit der ZTV Baumpflege von 2017, nicht mehr zulässig. Mit einem motorbetriebenen Hochentaster sind saubere Schnitte in der richtigen Schnittführung meist nicht möglich, dazu kommen Verletzungen am Stamm durch ein Abrutschen mit der Schiene. Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Baumart. Sollte diese zur Schleppenbildung neigen, ist ein Kronenansatz von 6 bis 7 m erforderlich. Allgemein sollte der Ansatz nicht zu knapp gewählt werden, da auch bei Eichen sich im Alter Starkäste neigen können und dann große Schnitte notwendig sind, wenn ein Einkürzen der Äste nicht möglich ist. Sollten Bäume an Felder grenzen, ist zu berücksichtigen das Landwirte ihre Fahrzeuge auf dem Feld teilweise höher als 4,5 m laden.
Rechtliches
Der Schnittzeitpunkt sollte aus physiologischen Gründen in der Regel während der Vegetationsphase (optimal zwischen Blattentfaltung und Blattverfärbung) ausgeführt werden. Diese Schnitte gelten als schonende Form- und Pflegeschnitte im Sinne des § 39 Bundesnaturschutzgesetz Abs. 5 Nr. 2 und können ganzjährig ausgeführt werden, solange keine wildlebenden Tiere dadurch mutwillig beunruhigt oder deren Lebensstätten zerstört werden.
Grundsätzlich ist der Eigentümer für seinen Baum verantwortlich und haftet für Schäden, die durch ihn verursacht werden, wenn das Lichtraumprofil nicht besteht. Sollte dieser bei einer Gefährdung des Verkehrs fortdauernd untätig sein, muss der Baulastträger (Straßenbesitzer) tätig werden, andernfalls haftet er evtl. mit. Sollte der Baulastträger, die Äste selbst beseitigen wollen, so hat er den Eigentümer schriftlich aufzufordern und eine Frist von z. B. 14 Tagen zu setzen mit einem Hinweis auf Erlass eines förmlichen Bescheids bei Unterlassung des Rückschnitts. Der Eigentümer ist nur zur Duldung der Arbeiten verpflichtet, doch über die Kostenerstattung gibt es keine einheitliche Rechtsprechung.
Ob aus Sicherheitsgründen oder um Platz zu schaffen – wir fällen Bäume sicher und fachgerecht. Unser Team sorgt dafür, dass alles sauber und ordentlich hinterlassen wird.
Neupflanzungen:
Wir pflanzen Zierpflanzen, Ziergehölze und kleine Gewächse, um Ihren Garten zu verschönern.
Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen garantieren, dass alle Arbeiten nach höchsten Standards durchgeführt werden. Kontaktieren Sie uns, und wir machen Ihren Garten zu einem echten Hingucker.